Wer einen Riester-Vertrag für die Altersvorsorge abschließen will, wird rasch feststellen, wie schwer es ist, sich als Anleger einen guten Überblick über die Varianten, Kosten und Renditechancen zu verschaffen. Riester ist kein einfaches und transparentes Produkt. Das beginnt bei der Frage, auf welche Art ein Sparer „riestern“ soll. Riester-Verträge gibt es als klassische Rentenversicherung, als Banksparvertrag, als Fondssparvertrag oder als Wohn-Riester. Der weitaus überwiegende Teil der derzeit bestehenden Riester-Verträge sind Rentenversicherungen, wobei die Renten-Police im Ruf steht, besonders kostenintensiv und renditearm zu sein. Es soll Fälle geben, bei denen die Kosten die Höhe der Zulage überschreiten. Tendenziell attraktiver dürften Bank- und Fondssparpläne sein. Pauschale Urteile sind jedoch äußerst schwierig, da es immer auf die individuelle Lebenssituation (steuerliche Situation), auf den Anbieter und nicht zuletzt auf das persönliche Verhandlungsgeschick ankommt.
Allein die Kosten für den Vertrieb können im schlimmsten Fall mit bis zu 6 Prozent der eingezahlten Sparbeträge zu Buche schlagen. Für die Fondsverwaltung fallen nicht selten zwischen 0,5 und 3 Prozent an. Die Verwaltungskosten für die eingezahlten Beiträge liegen zwischen 1 und 3 Prozent. Bei vielen Riester-Rentenversicherungen werden die Abschluss- und Verwaltungsgebühren (ähnlich wie bei Kapitallebensversicherungen) in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit bezahlt (die sogenannte Zillmerung). Auf die dadurch verlorenen Beträge kann natürlich auch kein Zinseszins erwirtschaftet werden – ein negativer Effekt, der in den Folgejahren oft nicht mehr aufgeholt werden kann.
Künftig könnte noch ein weiterer Kostenfaktor auf die Riester-Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase zukommen. In der Presse wird vermehrt über die Pläne der Anbieter berichtet, bei der Verrentung des angesparten Vermögens bei Riester-Bank- und Riester-Fondssparverträgen kräftig zuzulangen. Der Grund: die Nullzinsen. Vom Gesetzgeber war das jedoch nicht so vorgesehen. Daher ist auch noch offen, wie dieser auf die Pläne der Versicherungswirtschaft reagiert.
Ein Renditekiller bei einem Riester-Vertrag ist die Garantie zum Laufzeitende, da die Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, mindestens das auszuzahlen, was zuvor eingezahlt wurde. Das bedeutet zwar, dass noch nicht einmal ein Kaufkraftverlust für die ursprünglich eingezahlten Beiträge stattfindet. Aber gerade in Zeiten sehr niedriger Zinsen ist es für die Anbieter bereits eine Herausforderung, überhaupt das vom Kunden Angesparte nach Abzug ihrer hohen Kosten konstant zu halten – vor allem in den Varianten Rentenversicherung und Banksparvertrag. Fondssparverträge können hier noch die Renditechancen an den Kapitalmärkten nutzen, sofern nach einem Kursrutsch der Aktienanteil nicht auf null gesenkt wurde und Anleger so nicht mehr von einer möglichen anschließenden Erholung profitieren können.
Wie sich Kosten auf das Ergebnis auswirken können, zeigt folgendes Beispiel: Ein Riester-Sparer schließt einen Riester-Fondssparvertrag ab. Der Gesellschaft gelingt es, am Kapitalmarkt durchschnittlich 5,6 Prozent Rendite pro Jahr zu erwirtschaften – das entspricht der durchschnittlichen Rendite des Aktienindex Euro Stoxx 50 in den vergangenen 20 Jahren. Dafür fallen allerdings auch Kosten von 2,25 Prozent pro Jahr an. Wie hoch wäre das Vermögen nach 30 Jahren, wenn pro Jahr 2.100 Euro (der Riester-Maximalbetrag) angelegt würden? Es kämen rund 109.000 Euro zusammen. Würden die Durchschnittskosten dagegen lediglich 0,25 Prozent betragen, wie beispielsweise bei einer Anlage in kostengünstige Indexfonds (ETFs), dann würde sich das angesparte Vermögen auf gut 156.000 Euro summieren. Es könnte sich somit lohnen, über Riester-Alternativen nachzudenken.
Nicht berücksichtigt ist im Beispiel aber die individuelle staatliche Förderquote. Der Vorteil von Riester sind die staatlichen Zuschüsse und/oder der Steuervorteil, vor allem, wenn ein Riester-Sparer viele Kinder hat. Riester lockt mit einer Grundzulage von 154 Euro und/oder Steuervorteilen. Zusätzlich schießt der Staat für jedes Kind 185 Euro zu, für ab 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Dafür müssen jedoch mindestens 4 Prozent (mindestens 60, maximal 2.100 Euro) des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag fließen.
Der Preis für diese Förderung ist neben den außergewöhnlich hohen Kosten der Geldanlage auch die mangelnde Flexibilität: Maximal 30 Prozent des Vermögens können sich Riester-Sparer am Ende der Ansparphase auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Rest muss verrentet werden – womöglich nach Abzug hoher Kosten für die Verrentung. Das ist zwar vom Staat sicherlich gut gemeint, da er die Pensionäre davor schützen möchte, im hohen Alter ohne Reserven dazustehen, bedeutet aber effektiv, dass man über das angesparte Vermögen nicht selbst entscheiden kann. Zudem kann man die Anlagestrategie für das nach einer Auszahlung jeweils noch verbleibende Vermögen nicht beeinflussen. Gerade für Gutverdiener, die ihr Geld im Alter bereits mit Blick auf eine Vererbung an ihre Kinder anlegen wollen und insofern einen anderen Zeithorizont haben als nur den eigenen Ruhestand, ist dies ein wesentliches Manko.
Bild: Matthäus Windhausen/ Unsplash.com
Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.
ºÚ°µ±¬ÁϹٷ½ bietet erstklassige Vermögensverwaltung mit einer wegweisenden Investment-Technologie. Global diversifizierte ETF-Portfolios mit modernem Risikomanagement, zu niedrigen Kosten.