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Sparerpauschbetrag für 2023 erhöht sich

9. Dezember 2022ÌýÌý|ÌýÌýºÚ°µ±¬ÁϹٷ½
Asset Blog Tax Allowence Increase 1920 DE
Bei Steueransässigkeit in Deutschland wird Ihr Freistellungsauftrag gemäß der gesetzlichen Anhebung des Sparerpauschbetrages zum 03.01.2023 angepasst.

Gute News für alle Anlegenden mit Steueransässigkeit in Deutschland: Der Sparerpauschbetrag, also der steuerliche Freibetrag, den Sie für Ihre Kapitalerträge nutzen können, erhöht sich.

Die gesetzliche Anhebung gilt ab dem Jahr 2023 und umfasst eine Erhöhung von 801 € auf 1.000 € beziehungsweise von 1.602 € auf 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Durch diese steuerliche Entlastung lohnt es sich für Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland jetzt umso mehr, sich am Kapitalmarkt zu beteiligen.

Wir berücksichtigen diese Änderungen für Ihr Depot bei ºÚ°µ±¬ÁϹٷ½ und passen Ihren Freistellungsauftrag für 2023 automatisch an.

So funktioniert die automatische Anpassung

In Ihrem ºÚ°µ±¬ÁϹٷ½ Account haben Sie unter Profil die Höhe Ihres Freistellungsauftrages festgesetzt. Dieser wird zum 3. Januar 2023 gemäß der gesetzlichen Anhebung automatisch angepasst. Sie müssen sich selbst um nichts kümmern.

Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, so ändert sich für Sie nichts.

Beispiele zur Anpassung des Freistellungsauftrages

Sie haben den maximalen Betrag von 801 € in Ihrem Freistellungsauftrag bei ºÚ°µ±¬ÁϹٷ½ angegeben. Am 3. Januar 2023 erhöht sich dieser Wert automatisch auf den neuen Maximalbetrag für Alleinstehende von 1.000 €.

Haben Sie statt des Maximalbetrags einen beliebigen geringeren Betrag angegeben, so steigt der Wert automatisch um 24,844 %. Dieser Prozentsatz entspricht dem Anteil, um den sich der Steuerpauschbetrag erhöht (801 € auf 1.000 €).

Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, liegt der Betrag auch weiterhin bei 0 €.


Besteuerung von Kapitalerträgen

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Kapitalerträge erzielt, muss eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zahlen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Maximal steigt die Steuerbelastung so auf knapp 28 %. Die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags ermöglicht es, jährlich Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 1.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (bei zusammen veranlagten Personen) nicht versteuern zu müssen. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, führt die Depotbank die sonst fällige Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bis zum Erreichen des Sparer-Pauschbetrags nicht ab. So entsteht keine unnötige Steuerbelastung.

Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.

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