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Börsenlexikon

Die wichtigsten Börsenbegriffe von A-Z kurz und einfach erklärt.

Abgeltungssteuer

Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne sind Steuern zu zahlen. Dies geschieht über die Abgeltungsteuer. Diese ist eine Quellensteuer , die das auszahlende Institut (z.B. Vermögensverwalter, Bank, Fondsmanager oder Versicherung) direkt an das Finanzamt abführt. Die Abgeltungsteuer beträgt in Deutschland aktuell 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wird nicht fällig, wenn man dem jeweiligen Institut einen Freistellungsauftrag erteilt und den persönlichen Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Jahr noch nicht ausgeschöpft hat. Freistellungsaufträge können auch unterjährig angepasst werden. (Stand: 2023)

Finanzbegriffe von A-Z

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